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DOPA-decarboxylase

DOPA-decarboxylase

DOPA-decarboxylase ist laut §1 BtMG Anlage 2 ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel und daher ist der Besitz, Herstellung und Handel nur mit einer Apothekerlizenz erlaubt. DOPA-decarboxylase kann von Apothekern an einem Laborkessel hergestellt werden.
Stacksize5Gewicht0,1 kg
Herstellung
Apotheker
DOPA-decarboxylase
Phenylalanin4
Verwendung
Apotheker
Adrenalin
DOPA-decarboxylase5
Dopamin5