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Gesetze des Staates Los Santos

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Gesetze des Staates Los Santos

Grundgesetz

Das Grundgesetz und alle anderen Gesetzestexte gelten ausnahmslos im gesamten Gebiet von San Andreas. (Los Santos City, Los Santos County und Blaine County [Siehe Anhang])

Art. 1 Menschenwürde

  1. Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Organe.
  2. Jegliche Verletzungen der Würde sind verboten. Hierbei ist besonders auf Verhältnismäßigkeit zu achten. Im Zweifel entscheidet die zu dem Zeitpunkt bestehende Gesetzeslage.

Art. 2 Die Freiheit - Recht auf Leben und Selbstbestimmungsrecht

  1. Solange ein Jeder nicht die Rechte Anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, hat er das Recht auf die freie Entfaltung und Wahrnehmung seiner Persönlichkeit.
  2. Jeder hat das Recht, über seine physische und psychische Integrität frei zu entscheiden, es sei denn, es wird gegen geltendes Recht verstoßen.

Art. 3 Gleichberechtigung

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, Herkunft, Gruppenzugehörigkeit, Beruf, Rasse und Sprache oder sonstigen persönlichen Eigenarten benachteiligt oder bevorzugt werden.
  3. Zusätzlich sind die Freiheit des Glaubens und die Freiheit auf religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse unverletzlich, sofern dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Art. 4 Meinungsfreiheit

  1. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, sei es in Wort oder Schrift, sofern nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Art. 5 Versammlungsfreiheit

  1. Jeder hat das Recht, sich ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  2. Bei einer Versammlung in der Öffentlichkeit kann dieses Recht beschränkt werden.
  3. Versammlungen mit gewerblicher Absicht, oder einem vorbestimmten Programm, sind zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anmeldepflichtig.
  4. Veranstaltungen, welche durch Abs. 3 definierbar sind, müssen beim LSPD angemeldet und genehmigt werden.

Art. 6 Vereine, Unternehmen und Gesellschaften

  1. Jeder hat das Recht, Gesellschaften (Business) zu gründen.
  2. Arbeitgeber von Unternehmen haben die Pflicht, auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu achten und ihnen freie Arbeitszeiten zu ermöglichen, sofern vor der Einstellung nichts gegensätzliches kommuniziert wurde.

Art. 7 Berufsfreiheit

  1. Jeder hat das Recht, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen.
  2. Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden.
  3. Zur Sicherung der öffentlichen Ordnung dürfen Behörden Dienstzeiten festlegen und geltend machen.

Art. 8 Eigentum

  1. Jeder hat das Recht auf Eigentum und Besitz. Nur durch geltende Gesetze kann dies eingeschränkt oder unterbunden werden.

Art. 9 Geltungsbereich

  1. Die gesamte Rechtsordnung ist für das Gebiet des Staates San Andreas gültig. Dies schließt alle öffentlichen und internationalen Gewässer und den Luftraum ein.
  2. Der Geltungsbereich kann aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden.
  3. Die gesamte Rechtsordnung ist auf alle Straftaten und Vergehen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten begangen worden sind.

Art. 10 Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  1. Die öffentliche Ordnung und die Erhaltung dieser darf nicht gestört oder behindert werden.
  2. Jede Person oder Personengruppe, sowie jede Behörde, Gesellschaft oder Unternehmen ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung zu respektieren und zu bewahren.
  3. Das LSPD darf unter Anordnung der LSPD Leitung zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Maßnahmen außerhalb geltender Gesetze ergreifen, um diese wiederherzustellen.
  4. Die LSPD Leitung darf anderen Behörden ihr Hausrecht und somit ihre Weisungsbefugnis absprechen, wenn dies zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung, Durchsetzung eines Haftbefehls, aufgrund eines laufenden Einsatzes oder einer anderen polizeilichen Maßnahme vor Ort notwendig ist.
  5. Staatliche Einrichtungen, die Army Base (Fort Zancudo), das Flughafengelände und das Naturschutzgebiet sind Sperrzonen und dürfen von Zivilisten nur mit Erlaubnis des LSPD betreten werden. Ausgenommen davon sind öffentliche Bereiche, wie der Eingangsbereich des LSPD HQ, des Krankenhauses, des LSCS HQ, die Heli Garage und öffentliche Wege im Naturschutzgebiet.

Art. 11 Hausrecht

  1. Das Hausrecht besagt das Besitzen von Befugnissen und Entscheidungsgewalt über Aufenthalt und Aktivitäten auf einem Privatgrundstück.
  2. Das Hausrecht ermöglicht es dem Besitzer, dem rechtmäßigen Bewohner, Mieter oder deren Vertretung, Dritte von einem Privatgrundstück zu verweisen und Handlungen einzuschränken oder zuzulassen.
  3. Eine Privatperson kann gegenüber Behörden kein Hausrecht geltend machen, wenn diese aufgrund eines Haftbefehls oder aus einem anderen dienstlichen Grund den betroffenen Ort aufsuchen muss.
  4. Sperrzonen, die die Maßnahme einer Behörde betreffen, bilden ein Areal, in dem die jeweilige Behörde das Hausrecht besitzt. In Vertretung für diese Behörde, darf das LSPD eine Person oder Personengruppe des Platzes verweisen.
  5. Behörden können gegenüber anderen Behörden das Hausrecht geltend machen, sofern dabei keine Maßnahmen einer Strafverfolgungsbehörde behindert, gestört oder unterbunden werden.
  6. Das Betreten von fremdem Grundbesitz, welcher eindeutig als solcher gekennzeichnet ist, ist nur für genehmigte Zwecke erlaubt (z.B. Botengänge, der Weg zur Haustür etc.). Sollte diese Regel missachtet werden, steht es dem Besitzer frei seinen Grund und Boden mit Waffengewalt zu verteidigen. Entsprechendes Handeln gilt als rechtswidrig, wenn eine Situation wie in Abs. 3 beschrieben vorliegt.
  7. Dem LSPD obliegt das Recht, Privatgrundstücke zu definieren. Ist eine Grundstücksgrenze nicht klar erkennbar, kann das LSPD die Grundstücksgrenze vordefinieren. Dies kann nur durch die LSPD Leitung geschehen.