Dopamin

Dopamin ist laut §1 BtMG Anlage 2 ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel und daher ist der Besitz, Herstellung und Handel nur mit einer Apothekerlizenz erlaubt. Dopamin kann von Apothekern an einem Laborkessel hergestellt werden.
Stacksize5Gewicht0,1 kg
Herstellung
Apotheker
Dopamin
Tyrosin4
Verwendung
Apotheker
Adrenalin
DOPA-decarboxylase5
Dopamin5