Definition:
Als Fahrzeuge gelten alle Verkehrsmittel, motorisierte und unmotorisierte, welche zum Transport von Personen oder Gütern ,durch ihre Bauart bedingt, dienen.
Alle auf der offiziellen Stadtkarte eingezeichneten Straßen gelten als befahrbare Straße.
§2 Führerschein und Führerscheinprüfung
Folgende Fahrerlaubnis ist je Fahrzeugklasse erforderlich:
Klasse A: motorisierte Zweiräder
Klasse B: Fahrzeuge mit Maximal 4 Reifen
Klasse C/CE:LKW mit mindestens 4 Reifen
Zusatz:
Roller dürfen ohne Anmeldung und ohne Führerschein im Straßenverkehr gefahren werden. (Stand: 01.01.2021)
Fahrzeuge, die durch Ihre Bauart vom Hersteller nicht für den Straßenverkehr gebaut sind, dürfen auch nicht im Straßenverkehr geführt werden. Dazu zählen Servicefahrzeuge des Flughafens, Karts, Golfcaddys usw.
§3 Zulassung
Ein Fahrzeug darf in der Öffentlichkeit nur mit gültigem, zugelassenen, am Fahrzeug gut sichtbaren Kennzeichen geführt werden. Ist ein Kennzeichen an einem Fahrzeug nicht sichtbar, ist aber laut §2 für den Straßenverkehr zugelassen, darf es im Straßenverkehr geführt werden.
Nach Kauf eines Fahrzeuges ist es schnellstmöglich, spätestens binnen 3 Tagen anzumelden. Die Anmeldung hinauszuzögern, obwohl das LSCS verfügbar ist, ist verboten.
§4 Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
§5 Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer
§6 Fußgänger und Fahrräder
§7 Beleuchtung
§8 Fahruntüchtigkeit
§9 Geschwindigkeitsbegrenzungen
Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen sind geltend für die gesamte Insel:
Innerorts: 80 km/h
Außerorts: 140 km/h
Highways inner- und außerorts: keine Geschwindigkeitsbegrenzung
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Fahrzeugen mit Anhänger liegt innerorts bei 80 km/h und Außerorts bei 100 km/h.
Die Geschwindigkeit ist anzupassen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, aufgrund äußerer Einflüsse oder Witterungsbedingungen, nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Mindestgeschwindigkeit auf den Highways beträgt 60 km/h.
Wer ohne zwingenden Grund so langsam fährt, sodass der übrige Verkehr behindert wird, wird ebenfalls bestraft.
§10 Verkehrsunfälle und Fahrerflucht
§11 Verkehrszeichen und Vorfahrtsregelung
§12 Halte- und Parkverbot
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Eine Ausnahme hiervon bildet das be- und entladen des Fahrzeuges während dessen ist das verlassen des Fahrzeuges für einen Zeitraum von fünf Minuten gestatten solange der Nachfolgende Verkehr nicht beeinträchtigt wird und der Fahrer sich in Rufweite befindet.
Das Parken im Umkreis von Zehn Metern ist unzulässig
Das Parken vor staatlichen Einrichtungen und deren Parkflächen ist nur für die Dauer des Aufenthalts gestattet. Maximal jedoch zwei Stunden. Die einzigen Ausnahmen bilden Dienstfahrzeuge der jeweiligen Einrichtung.
Kraftfahrzeuge, die falsch oder zu lange geparkt sind, werden durch das LSCS entfernt.
Ein Fahrzeug ist dann korrekt parkend oder haltend am Bürgersteig (oder Straßenrand) abgestellt, wenn die oben genannten Vorschriften aus §12 nicht verletzt werden und wenn sich, bei zweirädrigen Fahrzeugen beide Reifen auf dem Rand bzw. Bürgersteigt befinden und das Fahrzeug in Fahrtrichtung steht. Bei Mehrachsigen Fahrzeugen müssen alle Reifen von einer Seite der Achse auf dem Rand oder dem Bürgersteig stehen. Hierbei ist erneut darauf zu achten, dass das Fahrzeug in Fahrtrichtung steht und keines der oben genannten Vorschriften aus §12 verletzt wird.
§13 Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge
§14 Fahren entgegen der Fahrtrichtung
§15 Fahren abseits der Straße
§16 Highways und Freeways
Highways dürfen nur von motorisierten Fahrzeugen befahren werden.
§17 Helmpflicht
Es herrscht keine Helmpflicht.
§18 Standardausrüstung
Für Fahrräder und Roller gilt diese Regelung nicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss während des Führens eines Motorrads folgende Ausrüstung dabei haben:
§19 Sonderrechte für Privatfahrzeuge bei Notfällen
Hat man eine verletzte Person o.Ä. im Fahrzeug, es liegt ein anderer medizinischer Notfall vor oder man ist selbst verletzt, gelten weiterhin alle Straßenverkehrsregeln eine Ausnahme hiervon bildet lediglich die Situation das die verletzte Person bewusstlos ist, jedoch steht hierbei die Sicherheit der andere Verkehrsteilnehmer an erster Stelle. Das Parken auf Rot markierten Flächen kann für kurze Zeit außer Kraft gesetzt werden, um am Krankenhaus möglichst nah am Eingang parken zu können.
1. Das Einfahren in den Eingangsbereich des Krankenhauses ist nur dann gestattet, wenn;
2. Das Ausnutzen von Notfällen, um sich Sonderrechte zu erschleichen ist verboten.
§20 Eingriff und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr
Definition:
Als Luftverkehrsmittel gelten alle Verkehrsmittel welche sich motorisiert oder unmotorisiert durch erdnahen Luftraum bis 10.000 Meter über dem Meeresspiegel bewegen.
§1 Luftraumsicherheit
§2 Flugerlaubnis
§3 Mindestflughöhe
§4 Landeflächen
§5 Fluguntauglichkeit
§6 Sonderrechte für staatliche Einsatzkräfte