Paracetamol

Paracetamol ist laut §1 BtMG Anlage 4 ein verkehrsfähiges und verschreibungsfreies Betäubungsmittel und daher ist der Besitz erlaubt. Die Herstellung und der Handel ist nur mit einer Apothekerlizenz erlaubt. Paracetamol kann von Apothekern an einem Laborkessel hergestellt werden.
Stacksize5Gewicht0,1 kg
Herstellung
Apotheker
Paracetamol
Aminophenol2