Salicylsäure

Salicylsäure ist laut §1 BtMG Anlage 2 ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel und daher ist der Besitz, Herstellung und Handel nur mit einer Apothekerlizenz erlaubt. Salicylsäure kann von Apothekern an einem Laborkessel hergestellt werden.
Stacksize5Gewicht0,1 kg
Herstellung
Apotheker
Salicylsäure
Aminophenol2
Essigsäureanhydrid2
Verwendung
Apotheker
Aspirin
Salicylsäure1