Salicylsäure ist laut §1 BtMG Anlage 2 ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel und daher ist der Besitz, Herstellung und Handel nur mit einer Apothekerlizenz erlaubt. Salicylsäure kann von Apothekern an einem Laborkessel hergestellt werden. | |||||
Stacksize | 5 | Gewicht | 0,1 kg | ||
Herstellung | |||||
Apotheker | |||||
Salicylsäure | |||||
Aminophenol | 2 | ||||
Essigsäureanhydrid | 2 | ||||
Verwendung | |||||
Apotheker | |||||
Aspirin | |||||
Salicylsäure | 1 |